Gamswappen verliehen am 3. Aug. 1693
an Gabriel PATSCHEIDER geb. 7. Feb. 1637
Der Wappenbrief des Gamswappens wurde immer in gerader
Linie von Gabriel
PATSCHEIDER jeweils vom Vater auf den erstgeborenen Sohn
bis zu mir weitergegeben. Laut Dr.
Richard Patscheider „vom Oberrhein zum Etschquellraum“
(erschienen 1967 beim Verlag Robert Lerche, München) hat
mein Vater Irimbert, und damit in weiterer Folge auch ich,
Anspruch auf diesen Wappenbrief.
Im Wappenbrief steht, dass
Patscheider Gabriel sowie seine Brüder Hans und Jakob,
ebenso die Nachkommen seines verstorbenen Bruders Thoman,
das Wappen auf ewige Zeiten führen dürfen. Dies gilt sowohl
für männliche als auch für weibliche Nachkommen. Ich habe
diese Stelle unten im Originaltext des Wappenbriefs mit
fetter Schrift dargestellt.
Das Original des Wappenbriefes
wurde lange Zeit in Deutschland bei Harold Patscheider
aufbewahrt. Ich bedanke mich hier ausdrücklich und sehr
herzlich bei Harold für die langjährige Aufbewahrung und
gewissenhafte Pflege und Konservierung des Wappenbriefes,
welcher von meinem Vater und von mir erst 1991 aus Herne,
dem damaligen Wohnort von Harold, abgeholt wurde. Zurzeit
hängt der Wappenbrief an einem Ehrenplatz in unserem
Wohnzimmer. Dieser Wappenbrief ist ein gerahmtes altes
Dokument (ca. 80cm x 65cm) mit einem alten wächsernen
Originalsiegel von ca. 15cm Durchmesser und zeigt in seiner
Mitte obiges Wappen, welches umflossen wird von folgendem
kunstvoll gestalteten Text:
Hier der wortgenaue Originaltext des Wappenbriefes:
„Ich Johann Niuvert Sutori von Ortenheimb beeder Rechten
Doctor Ritter des Güldnen Sporns Graf des Hl.
Lateranensischen Palasts der Römiech kayserlichen Mayestett
und des Hl. Römischen Reiches Comes Palatinus bekhenne mit
dieasm offentlichen brief und Thue kundt meniglich ~ Demnach
ob höchstgedacht Iro Römisch Kayßerliche Mayestett und der
aller durchleichtigste großmächtigsete und unyberwindlichste
Fürst und Herr Leopold der erste, erwölter Römischer Kayßer
zu allenzeiten merer des reichs für sich und Ire nschkommen
im Hl. Römischen Reich vermig eines unter dero signatur -
24. VIII. 1678 - geförtigten. Diplomatis aus Römisch Kayser
König und Landtfürstlicher macht und vollkommenheit mich
neben erteilung etlicher Freyheiten und Genaden zu einem
Kayßerlichen Pfalz. und Hofgrauen allergnedigist gewürdiget
und erhöht wie zumalen soliche Kayßerliche verleihung an
deren hochlöbliche Gehaimbe ... Regierung zu Ynsprugg und
lobliche Landshauptmannschaft an der Etsch und
Burggrafenambt zu Tyrol und auch allen andern Tribunalien,
Kanzleyen und Stellen ordentlich intimieren und publizieren
laßen / Wann nünn in Ihr höchstgedachten privilegio ...
Macht und Gwalt allergnedigist erteilt worden: daß ioh
erlich und redlichen leithen ... einen jeden nach seinem
stand und weeßen Zaichen, wappen und Kleinodien mit Schilt
und Helmb geben und verleihen, dießelben zu lehens- und
wappengenossen machen, schöpfen und erhöben auch daryber
nottürftige gebürliche und gebreichige brief fertigen soll
und mige ... mereren Inhalts meines habenden Kayserlichen
Freyheitsbriefs, dessen Anfang ist / Wir Leopold von Gottes
Gnaden erwölter Römischer Kayßer zu allen zeiten merer des
Reichs &&& und dessen Ennd: der geben ist in Unserer Statt
Wienn den 24. VIII. n. Chr. 1678 Unserer Reiche, des
Römischen im 21. des Hungarischen im 24. und des
Behaimbischen im 20. J. / Und wann ich dann angsöchen,
wargenommen und betrachtet die Erbarkeit, Redlichkeit und
guette Sitten Tugenten und Vernünft, darmit der fürnemb
Gabriel Patscheider in Lanndtäufers Gerichtsverpflichter und
dessen eheleibliche Gebriedere die Ehrsamen Hans und Jakob
und deren verstorbenen Brueders Toman Patscheiders ßeelig
hinterlassenen eheliche Söhne mit Namen Florin und Paul, die
Patscheider alle im bemelten Landtaufers Gerichts
Naudersperg im Vintschgau der Ertzfürstlichen Grafschaft
Tyrol ansessig als gethreye Kaiserlich Tyrolische Untertanen
mir beriembt worden, fürnemblich aber die gethrey und
nützliche Diensten so Sye Ire Eltern und Voreltern in Krieg
und Friedenszeiten Iro Röm. K. Mayeatet dem Hl. Röm. Reich
und Höchstlöblichen Hauß österreich nach iren Crefften
yederzeit treygehorsamist erwisen haben, ßolliches noch
fürohin zu tuen untertänigist erbötig sind, es auch wohl
thuen kinnen, ßollen und migen, So habe solchem nach Ich
Kays. Comes Palatinus mit wolbedachtem Muot
vorbemelten Gabriel und dessen eh. Brüeder Hans und Jakob
und deren verstorbenen Brueders Toman ehelichen Söhne Florin
und Paul Iren ehelichen Leibeserben und derßelben Erbens
Erben, Mann und Weibspersonen hernach beschriebenes Vappen
und Kleinod mit Schilt und Helmb für und für in ewige zeyt
also zu haben zu füeren und gebrauchen verliehen ..
undoerteilt: ... ein Ablanger Schilt, in dessen gelb oder
goldfarben Veldung ein Gambs mit Außgeschlagener Roten
Zungen in seiner Art gegen einen geschröffelten Velsen von
linker zur rechten Seiten zum Sprung geschickt mit selnen
hinteren Füeßen sich erhebt - ob dem Schilt ein eisenfarben
zuegetaner Stechhelmb mit ob eingeflochten schwarz gelb weiß
und rot zurückfliegenden Wicklpandl und daran hangenden
Kleinod- auch beederseits als rechter schwarz und gelb oder
goltfarb, linggerseits aber weiß oder silber und rot oder
rubinfarb zierlich durcheinander vermischt herabwerts
einfallenden Helmdecken und von solichen 4 farben gewundenen
Pausch geziert ist - ob demselben zuegetanen Stechhelmb
abermals ein gleichgestalte Gämbs mit ausgeschlagener Roten
Zungen ... Wie denn ßollichea inmitten dises briefs ...
gemalen und ausgeetrichen ist. Thue daß gib und verleihe
Ihnen ... obbeschriebenes Wappen mit Schilt und Helmb für
und für ... erhebe sie zu lehen und Wappengenoßheit hiemit
wißentlich incrafft diß briefs ... alles bei der Röm. K.
Mayestet und unsers Herrn und Landtfürsten schwerer Ungnad
und straf ... einverleibte poen: 60 Mark lefigs Golts, die
ein jeder so oft er freventlich hiewider tete bezalen solle
Halbs in Iro R.K. Mayestet hofkammer und halbenteil
obgedachten Patscheidern ...Mit Urkundt diß briefs beßigelt
mit meinem anhangenden Papst- und Kayßerl. Palatinats Inßigl
der geben ist in der Kayßerlich Ertzfürstlichen Statt
Botzen, den Dritten Tag Monats Augusti 1693.“
Kommentar:
Dr. Richard Patscheider hat den
Text seinerzeit wortgetreu vom Wappenbrief abgeschrieben und
in seinem Buch „Vom Oberrhein zum Etschquellraum“
veröffentlicht. Alle Textpassagen konnten offenbar auch von
ihm nicht entziffert werden, diese Teile sind mit Punkte
aufgefüllt. Diesen Text aus dem Buch habe ich hier
übernommen.
Aus dem Wappenbrief geht
eindeutig hervor, dass alle Nachkommen von Gabriel
Patscheider sowie seine Brüder Hans und Jakob, ebenso die
Nachkommen seines verstorbenen Bruders Thoman, das Wappen
auf ewige Zeit führen dürfen. Dies gilt sowohl für männliche
als auch für weibliche Nachkommen.
Ob
ich tatsächlich der jeweils erstgeborene männliche
Nachkomme von Gabriel Patscheider bin darf bezweifelt
werden. Betrachtet man den Stammbaum genauer, kommen auch
einige andere in Frage.