Gamswappen - 1693

Gamswappen verliehen am 3. Aug. 1693

an Gabriel PATSCHEIDER geb. 7. Feb. 1637

Der Wappenbrief des Gamswappens wurde immer in gerader Linie von Gabriel PATSCHEIDER jeweils vom Vater auf den erstgeborenen Sohn bis zu mir weitergegeben. Laut Dr. Richard Patscheider „vom Oberrhein zum Etschquellraum” (erschienen 1967 beim Verlag Robert Lerche, München) hat mein Vater Irimbert, und damit in weiterer Folge auch ich, Anspruch auf diesen Wappenbrief.

Im Wappenbrief steht, dass Patscheider Gabriel sowie seine Brüder Hans und Jakob, ebenso die Nachkommen seines verstorbenen Bruders Thoman, das Wappen auf ewige Zeiten führen dürfen. Dies gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Nachkommen. Ich habe diese Stelle unten im Originaltext des Wappenbriefs mit fetter Schrift dargestellt.

Das Original des Wappenbriefes wurde lange Zeit in Deutschland bei Harold Patscheider aufbewahrt. Ich bedanke mich hier ausdrücklich und sehr herzlich bei Harold für die langjährige Aufbewahrung und gewissenhafte Pflege und Konservierung des Wappenbriefes, welcher von meinem Vater und von mir erst 1991 aus Herne, dem damaligen Wohnort von Harold, abgeholt wurde. Zurzeit hängt der Wappenbrief an einem Ehrenplatz in unserem Wohnzimmer. Dieser Wappenbrief ist ein gerahmtes altes Dokument (ca. 80cm x 65cm) mit einem alten wächsernen Originalsiegel von ca. 15cm Durchmesser und zeigt in seiner Mitte obiges Wappen, welches umflossen wird von folgendem kunstvoll gestalteten Text:

 

Hier der wortgenaue Originaltext des Wappenbriefes:

 

„Ich Johann Niuvert Sutori von Ortenheimb beeder Rechten Doctor Ritter des Güldnen Sporns Graf des Hl. Lateranensischen Palasts der Römiech kayserlichen Mayestett und des Hl. Römischen Reiches Comes Palatinus bekhenne mit dieasm offentlichen brief und Thue kundt meniglich ~ Demnach ob höchstgedacht Iro Römisch Kayßerliche Mayestett und der aller durchleichtigste großmächtigsete und unyberwindlichste Fürst und Herr Leopold der erste, erwölter Römischer Kayßer zu allenzeiten merer des reichs für sich und Ire nschkommen im Hl. Römischen Reich vermig eines unter dero signatur - 24. VIII. 1678 - geförtigten. Diplomatis aus Römisch Kayser König und Landtfürstlicher macht und vollkommenheit mich neben erteilung etlicher Freyheiten und Genaden zu einem Kayßerlichen Pfalz. und Hofgrauen allergnedigist gewürdiget und erhöht wie zumalen soliche Kayßerliche verleihung an deren hochlöbliche Gehaimbe ... Regierung zu Ynsprugg und lobliche Landshauptmannschaft an der Etsch und Burggrafenambt zu Tyrol und auch allen andern Tribunalien, Kanzleyen und Stellen ordentlich intimieren und publizieren laßen / Wann nünn in Ihr höchstgedachten privilegio ... Macht und Gwalt allergnedigist erteilt worden: daß ioh erlich und redlichen leithen ... einen jeden nach seinem stand und weeßen Zaichen, wappen und Kleinodien mit Schilt und Helmb geben und verleihen, dießelben zu lehens- und wappengenossen machen, schöpfen und erhöben auch daryber nottürftige gebürliche und gebreichige brief fertigen soll und mige ... mereren Inhalts meines habenden Kayserlichen Freyheitsbriefs, dessen Anfang ist / Wir Leopold von Gottes Gnaden erwölter Römischer Kayßer zu allen zeiten merer des Reichs &&& und dessen Ennd: der geben ist in Unserer Statt Wienn den 24. VIII. n. Chr. 1678 Unserer Reiche, des Römischen im 21. des Hungarischen im 24. und des Behaimbischen im 20. J. / Und wann ich dann angsöchen, wargenommen und betrachtet die Erbarkeit, Redlichkeit und guette Sitten Tugenten und Vernünft, darmit der fürnemb Gabriel Patscheider in Lanndtäufers Gerichtsverpflichter und dessen eheleibliche Gebriedere die Ehrsamen Hans und Jakob und deren verstorbenen Brueders Toman Patscheiders ßeelig hinterlassenen eheliche Söhne mit Namen Florin und Paul, die Patscheider alle im bemelten Landtaufers Gerichts Naudersperg im Vintschgau der Ertzfürstlichen Grafschaft Tyrol ansessig als gethreye Kaiserlich Tyrolische Untertanen mir beriembt worden, fürnemblich aber die gethrey und nützliche Diensten so Sye Ire Eltern und Voreltern in Krieg und Friedenszeiten Iro Röm. K. Mayeatet dem Hl. Röm. Reich und Höchstlöblichen Hauß österreich nach iren Crefften yederzeit treygehorsamist erwisen haben, ßolliches noch fürohin zu tuen untertänigist erbötig sind, es auch wohl thuen kinnen, ßollen und migen, So habe solchem nach Ich Kays. Comes Palatinus mit wolbedachtem Muot vorbemelten Gabriel und dessen eh. Brüeder Hans und Jakob und deren verstorbenen Brueders Toman ehelichen Söhne Florin und Paul Iren ehelichen Leibeserben und derßelben Erbens Erben, Mann und Weibspersonen hernach beschriebenes Vappen und Kleinod mit Schilt und Helmb für und für in ewige zeyt also zu haben zu füeren und gebrauchen verliehen .. undoerteilt: ... ein Ablanger Schilt, in dessen gelb oder goldfarben Veldung ein Gambs mit Außgeschlagener Roten Zungen in seiner Art gegen einen geschröffelten Velsen von linker zur rechten Seiten zum Sprung geschickt mit selnen hinteren Füeßen sich erhebt - ob dem Schilt ein eisenfarben zuegetaner Stechhelmb mit ob eingeflochten schwarz gelb weiß und rot zurückfliegenden Wicklpandl und daran hangenden Kleinod- auch beederseits als rechter schwarz und gelb oder goltfarb, linggerseits aber weiß oder silber und rot oder rubinfarb zierlich durcheinander vermischt herabwerts einfallenden Helmdecken und von solichen 4 farben gewundenen Pausch geziert ist - ob demselben zuegetanen Stechhelmb abermals ein gleichgestalte Gämbs mit ausgeschlagener Roten Zungen ... Wie denn ßollichea inmitten dises briefs ... gemalen und ausgeetrichen ist. Thue daß gib und verleihe Ihnen ... obbeschriebenes Wappen mit Schilt und Helmb für und für ... erhebe sie zu lehen und Wappengenoßheit hiemit wißentlich incrafft diß briefs ... alles bei der Röm. K. Mayestet und unsers Herrn und Landtfürsten schwerer Ungnad und straf ... einverleibte poen: 60 Mark lefigs Golts, die ein jeder so oft er freventlich hiewider tete bezalen solle Halbs in Iro R.K. Mayestet hofkammer und halbenteil obgedachten Patscheidern ...Mit Urkundt diß briefs beßigelt mit meinem anhangenden Papst- und Kayßerl. Palatinats Inßigl der geben ist in der Kayßerlich Ertzfürstlichen Statt Botzen, den Dritten Tag Monats Augusti 1693.”

Kommentar:

Dr. Richard Patscheider hat den Text seinerzeit wortgetreu vom Wappenbrief abgeschrieben und in seinem Buch „Vom Oberrhein zum Etschquellraum” veröffentlicht. Alle Textpassagen konnten offenbar auch von ihm nicht entziffert werden, diese Teile sind mit Punkte aufgefüllt. Diesen Text aus dem Buch habe ich hier übernommen.

Aus dem Wappenbrief geht eindeutig hervor, dass alle Nachkommen von Gabriel Patscheider sowie seine Brüder Hans und Jakob, ebenso die Nachkommen seines verstorbenen Bruders Thoman, das Wappen auf ewige Zeit führen dürfen. Dies gilt sowohl für männliche als auch für weibliche Nachkommen.

Ob ich tatsächlich der jeweils erstgeborene männliche Nachkomme von Gabriel Patscheider bin darf bezweifelt werden. Betrachtet man den Stammbaum genauer, kommen auch einige andere in Frage.

Gamswappen

 

Das Gamswappen verliehen am 3. Aug. 1693 an Gabriel PATSCHEIDER geb. 7. Feb. 1637

Verliehen am 3. Aug. 1693 an Gabriel PATSCHEIDER geb. 7. Feb. 1637

 

Wappenbrief

 

Das ist der Wappenbrief, gut erhalten seit 1693

Das ist der Wappenbrief, gut erhalten seit 1693

 

Der Wappenbrief ist in meinem Besitz. Er wurde dankenswerter Weise von Harold Patscheider staubfrei gerahmt und ist schwer zu fotografieren, da jede Lichtquelle eine Spiegelung erzeugt.